Wir sind für Sie da
| Mo, Di, Mi, Do, Fr | 9:00 - 17:00 Uhr Kernarbeitszeit |
| Sa | nach Vereinbarung |
| So | nach Vereinbarung |
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Wir möchten uns die nötige Zeit für Sie nehmen. Bitte vereinbaren Sie deshalb für Besuche einen Gesprächstermin. Wir haben gleitende Arbeitszeit, wir bitten um Beachtung.
Unter dem Begriff ,,Gleitende Arbeitszeit" werden verschiedene Arbeitszeitformen verstanden, die es dem Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen ermöglichen sollen, entweder Lage, also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (einfache Regelung) oder Lage und Dauer der täglichen Arbeitszeit (qualifizierte Regelung) selbst zu bestimmen. Dies wird in der Arbeitsmedizin allgemein als sinnvoll angesehen, da mit der Gleitenden Arbeitszeit ,,den tagesrhythmisch bedingten, individuell unterschiedlichen Voraussetzungen" (Morgen- und Abendtypen) zumindest teilweise Rechnung getragen und die Zeitsouveränität der Arbeitnehmer erhöht werden kann. Bei der einfachen Regelung kann der Arbeitnehmer selbst bestimmen, wann er innerhalb der Gleitzeitspannen am Morgen, z. B. zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, die Arbeit aufnimmt und wann er, entsprechend des Arbeitsbeginns am Morgen, nach in der Regel 8 Stunden die Arbeit innerhalb der Gleitzeitspanne am Abend, z. B. zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, wieder beendet. Bei der qualifizierten Regelung kann der Arbeitnehmer zusätzlich die tägliche Dauer der Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen. Regelmäßig wird dabei vom Unternehmen eine sog. Kernarbeitszeit als Pflichtanwesenheit bestimmt.